VII. Versand

1. Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.

2. Mit der Auslieferung bzw. dem Versand der von DER-REITHMEIER erstellten Werke und Leistungen beauftragt DER-REITHMEIER - zwar auf eigene Rechnung, jedoch grundsätzlich und ausschließlich im Namen und auf Gefahr des Auftraggebers - dritte Unternehmen (Post, Speditionen und Kuriere), für deren Tätigkeit jegliche Haftung durch DER-REITHMEIER ausgeschlossen ist. Dies gilt insbesondere für die mit dem Auftraggeber vereinbarten Auslieferungstermine, es sei denn die Auslieferung beim Lieferungsempfänger lässt sich auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist nicht verwirklichen und DER-REITHMEIER trifft hieran ein auf Vorsatz oder zumindest grober Fahrlässigkeit beruhendes Verschulden. Für Schäden, die dem Auftraggeber oder einem Dritten aus diesem Grunde entstehen, haftet DER-REITHMEIER bis zur Höhe des Auftragswertes. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

3. Etwaige Regressansprüche gegen das mit Auslieferung bzw. Versand beauftragte Unternehmen, egal aus welchem Grunde, tritt der Auftraggeber hierdurch vorsorglich und treuhänderisch an DER-REITHMEIER ab. DER-REITHMEIER nimmt die Abtretung hierdurch an und wird diese Ansprüche nach bestem Wissen und Gewissen mit geschäftsüblicher Sorgfalt verfolgen und dem Auftraggeber im Falle der Verwirklichung solcher Ansprüche die jeweils eingebrachten Beträge gutschreiben.

 

VIII. Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von DER-REITHMEIER. Unter Kaufleuten bzw. bei Lieferungen für den Gewerbebetrieb des Empfängers gilt, dass die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen gegen den Auftraggeber Eigentum von DER-REITHMEIER bleibt .

2. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an DER-REITHMEIER ab. DER-REITHMEIER nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzugs ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für DER-REITHMEIER bestehenden Sicherheiten deren Forderungen insgesamt um mehr als 20 v.H., so ist DER-REITHMEIER auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Überbesicherung beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach eigener Wahl verpflichtet.

3. Bei Be- oder Verarbeitung gelieferter und im Eigentum Dritter stehender Waren ist DER-REITHMEIER als Hersteller gemäß (section) 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist DER-REITHMEIER auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.

 

IX. Reklamation und Gewährleistung bei Mängeln

1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druck- bzw. Fertigungsfreigabe auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Freigabe anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.

2. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt technisch bedingt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen, z. B. Proofs und Andrucken, - auch wenn sie von DER-REITHMEIER erstellt wurden - und dem Endprodukt.

3. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet DER-REITHMEIER nur bis zur Höhe des Auftragswertes. Die Haftung entfällt bei Lieferung des Materials durch den Auftraggeber.

4. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.

5. Hat der Auftraggeber auch auf Nachfrage keinen Ausdruck der Druckdaten zur Verfügung gestellt und auch keinen durch DER-REITHMEIER erstellten Proof oder Andruck abgenommen, so ist DER-REITHMEIER von jeglicher Haftung frei. Reklamationen, egal welcher Art, werden in diesem Falle grundsätzlich nicht anerkannt.

6. Bei berechtigten Beanstandungen gewährt DER-REITHMEIER nach eigener Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche Nachbesserung oder Ersatzlieferung, Minderung oder Wandlung. Nachbesserung, Ersatzlieferung und Wandlung setzen die Rückgabe der reklamierten Werke und Waren an DER-REITHMEIER voraus. Die Kosten der Rücklieferung trägt DER-REITHMEIER bis zur Höhe der dem Auftraggeber berechneten Kosten der Lieferung. Die Nichtrückgabe der reklamierten Ware - egal aus welchem Grunde - zieht den Verlust sämtlicher Rechte des Auftraggebers aus der Reklamation nach sich. Wird nur ein Teil der gelieferten Werke und Waren zurückgegeben (Teilauflage), so geht der Auftraggeber seiner Rechte aus der Reklamation nur für den nicht zurückgegebenen Teil verlustig und hat die von DER-REITHMEIER fakturierte Vergütung für diesen Teil in voller Höhe ohne Abzug zu zahlen. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt grundsätzlich nach Wahl von DER-REITHMEIER Minderung oder Wandlung unter Ausschluss anderer Ansprüche. Im Falle der Minderung entscheidet DER-REITHMEIER über deren Höhe nach billigem Ermessen. Sie muss unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Auftragswertes, des mit dem hergestellten Werk erstrebten Zwecks, der Schwere und Bedeutung der zutreffend gerügten Sachmängel und der dem Auftraggeber dadurch etwaig entstehenden Schäden angemessen sein.

7. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.

8. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 v.H. der bestellten Auflage sind hinzunehmen. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 v.H., unter 2000 kg auf 15 v.H.

 

X. Haftung

1. DER-REITHMEIER haftet, sofern nicht in diesen Geschäftsbedingungen ausdrücklich ausgeschlossen, nur in Fällen zwingender Haftung aufgrund gesetzlicher Vorschriften. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden gehaftet. Die Haftung für Schäden aller Art, auch Folgeschäden, die dem Auftraggeber oder einem Dritten durch Mängel des Werkes/der Werklieferung oder durch von DER-REITHMEIER vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Mängel bei der Auftragsdurchführung entstehen, ist grundsätzlich auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt.

2. Es gelten die gleichen Grundsätze für die Haftung der von DER-REITHMEIER beauftragten Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

3. Werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht, so müssen sie innerhalb von vier Monaten nach schriftlicher Ablehnung durch DER-REITHMEIER klageweise geltend gemacht werden, eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet wurde.

 

XI. Handelsbrauch

Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.

 

XII. Archivierung

Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Da-tenträger, werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endproduktes hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.

 

XIII. Periodische Arbeiten

Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens drei Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.

 

XIV. Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht

Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber stellt DER-REITHMEIER hiermit von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.

 

XV. Genehmigung und Änderung der Abrechnung

Von DER-REITHMEIER erteilte Abrechnungen (Rechnungen) erfolgen unter dem Vorbehalt etwaigen Irrtums. DER-REITHMEIER kann gegebenenfalls bis spätestens sechs Wochen nach Zugang der Rechnung beim Empfänger eine neue, berichtigte Rechnung erteilen. Sechs Wochen nach Zugang der Rechnung beim Empfänger gilt die Rechnung auch von diesem als genehmigt, es sei denn sie wird innerhalb dieser Frist schriftlich unter Angabe der beanstandeten Rechnungspositionen bei DER-REITHMEIER gerügt. Nach Ablauf der Sechs-Wochen-Frist ist eine Änderung der Rechnung ausgeschlossen. Dies gilt auch für etwaig gewünschte Änderungen des Rechnungsempfängers oder der Rechnungsanschrift. Für Rechnungsänderungen, die auf Wunsch des Kunden durchgeführt werden und für die DER-REITHMEIER keine Verantwortung trägt, ist eine Bearbeitungsgebühr von 6,-- EUR fällig. Die Sechs-Wochen-Frist berührt nicht die Pflicht zur Zahlung oder die Pflicht zur Mängelrüge innerhalb der in diesen AGB bestimmten kürzeren Fristen.

 

XVI. Erfüllungsort, Gerichtsstand, salvatorische Klausel

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, Regensburg. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Sofern Bestimmungen betroffen sind, die unter Kaufleuten rechtlich wirksam vereinbart werden können, ansonsten aber gesetzlich ausgeschlossen sind, so gelten sie unter Kaufleuten hiermit als ausdrücklich vereinbart. In allen anderen Fällen ist eine unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen am nächsten kommt, aber wirksam ist.

 

 

IMPRESSUM

 
 
 
 

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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 163 987 035

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV: Michael Reithmeier (Anschrift wie oben)

 

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mailto:mail@projektteam-21.de Allgemeine Geschäftsbedingungen des Werbeunternehmen "DER-REITHMEIER"

Aufträge an die Firma REITHMEIER (DER-REITHMEIER) werden ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch eine alleinvertretungsberechtigte Person seitens DER-REITHEMIER.

 

I. Auskünfte, Angebote

1. Auskünfte durch DER-REITHMEIER, vor allem telefonische Auskünfte, erfolgen nach bestem Wissen, sind aber grundsätzlich unverbindlich. Insbesondere offenkundiger Irrtum ist vorbehalten.

2. Die in schriftlichen Angeboten von DER-REITHMEIER genannten Preise und Bedingungen gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Angebote sind bis zur schriftlichen Auftrags-bestätigung für DER-REITHMEIER frei bleibend.

 

II. Auftragserteilung, Pflichten bei Auftragserteilung, Auftragsannahme

1. Aufträge werden von DER-REITHMEIER nur schriftlich unter Angabe des jeweiligen Angebotes entgegengenommen und bedürfen der rechtsverbindlichen Unterschrift des Auftraggebers oder seines zur Geschäftsführung Bevollmächtigten. Der oder die Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für alle Rechtsfolgen aus dem Auftrag, insbesondere für die Zahlung der von DER-REITHMEIER fakturierten Rechnungsbeträge und der sonstigen Kosten.

2. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber. Erfolgt die Lieferung an Dritte zu deren Gunsten oder ist der Empfänger der Lieferung durch die Inbesitznahme und weitere Verwendung der Lieferung in anderer Weise bereichert, so gelten Besteller und Empfänger der Lieferung gemeinschaftlich als Auftraggeber. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis des Lieferungsempfängers hierfür vorliegt.

3. Bei Bestellungen auf Rechnung Dritter - egal ob im eigenen oder fremden Namen - gelten Besteller und Rechnungsempfänger gemeinschaftlich als Auftraggeber. Eine spätere Rechnungsänderung nach bereits erfolgter Fakturierung auf Wunsch des Bestellers auf einen anderen Rechnungsempfänger bedeutet den stillschweigenden Schuldbeitritt dieses Rechnungsempfängers im Sinne des oben genannten. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis des Rechnungsempfängers hierfür vorliegt.

4. Den Aufträgen ist grundsätzlich ein Ausdruck beizufügen bzw. per Fax zu übermitteln. Ausdrucke oder Proofs des Auftraggebers dienen lediglich der Prüfung der von ihm zur Verfügung gestellten Druckdaten, haben jedoch für den Druck durch DER-REITHMEIER keine Verbindlichkeit. Proofs werden nur als verbindlich anerkannt, wenn sie von DER-REITHMEIER erstellt wurden.

5. Der Auftrag wird durch schriftliche Annahme durch DER-REITHMEIER wirksam.

 

III. Preise

1. Die von DER-REITHMEIER genannten Preise enthalten keine Mehrwertsteuer. Sie gelten ab Werk und schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein, sofern nicht ausdrücklich anders ausgezeichnet. Solche zusätzlichen Leistungen werden auf Wunsch des Auftraggebers von DER-REITHMEIER gegen gesonderte Berechnung der dabei anfallenden Kosten unter Zugrundelegung geschäftsüblicher Sorgfalt - jedoch grundsätzlich auf Gefahr des Auftraggebers - erbracht.

2. Vom Auftraggeber nachträglich - d.h. nach Auftragsannahme durch DER-REITHMEIER - veranlasste Änderungen des Auftrags werden diesem einschließlich des etwaigen dadurch verursachten Maschinenstillstandes berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.

3. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Proofs, Änderung angelieferter oder übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet.

4. DER-REITHMEIER ist nicht verpflichtet, jedoch berechtigt, notwendige Vorarbeiten - insbesondere Arbeiten an den angelieferten oder übertragenen Daten des Auftraggebers - ohne Rücksprache mit diesem selbständig auszuführen, wenn dies im wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers liegt oder zur Einhaltung des Fertigstellungstermins des Auftrages beiträgt. Solche Arbeiten werden nach ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand berechnet. Entstehen dem Auftraggeber hierdurch Mehrkosten, die zehn Prozent des Auftragswertes (Angebotspreis) übersteigen, ist für den Teil der Mehrkosten, der zehn Prozent des Auftragswertes - mindestens aber 25,- EURO - übersteigt, vorab die Zustimmung des Auftraggebers zur Berechnung dieser Kosten einzuholen.

5. Bei Storno eines Auftrags nach Erteilung oder No-Show (keine Datenanlieferung bis zum vereinbarten Termin) ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,--EURO fällig. Übersteigen die von DER-REITHMEIER bereits erbrachten Leistungen diesen Betrag, so wird auf der Grundlage der erbrachten Leistungen abgerechnet.

 

IV. Grundsätze der Auftragsausführung, Freigabe durch den Auftraggeber

1. DER-REITHMEIER führt alle Aufträge, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus. Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten, auch dann wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht von DER-REITHMEIER zu verantworten sind.

2. Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten - dies gilt auch für Datenträger und übertragene Daten - unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens DER-REITHMEIER . Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. DER-REITHMEIER ist berechtigt, Kopien anzufertigen.

3. Die Druckfreigabe gilt vom Auftraggeber durch Einsendung eines Ausdrucks der von ihm gelieferten Druckdaten automatisch erteilt, es sei denn sie ist in Auftrag und Auftragsbestätigung durch Unterschrift des Auftraggebers auf einem von DER-REITHMEIER erstellten Proof oder durch Abzeichnung des Andrucks an der Druckmaschine vereinbart. Die Druckfreigabe kann im Ausnahmefall auch ohne Einlieferung eines Ausdrucks der Druckdaten erteilt werden, wenn der Auftraggeber dies schriftlich, mündlich - auch fernmündlich - gegenüber DER-REITHMEIER oder einem Bevollmächtigten so erklärt.

V. Zahlung

1. Die Zahlung hat, wenn nicht durch Vorkasse oder Nachnahme erfolgt oder per Lastschrift durch DER-REITHMEIER vereinbart, sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. 2. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung zahlungshalber - nicht erfüllungshalber - angenommen. Zinsen und Spesen trägt der Auftraggeber. Sie sind von ihm sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung von Wechseln bei Nichteinlösung haftet DER-REITHMEIER nicht, sofern ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. 3. Schecks werden nur zahlungshalber - nicht erfüllungshalber - angenommen. Die mit der Scheckzahlung für DER-REITHMEIER verbundenen Fremdkosten tragen Auftraggeber und ggf. Scheckaussteller gesamtschuldnerisch. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Schecks vorgelegt, vom bezogenen Bankinstitut aber nicht oder nur teilweise bezahlt werden. In diesem Falle ist grundsätzlich eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 30,-- EURO fällig. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Die nachträgliche Sperre eines Schecks, der zum Ausgleich einer Rechnung hingegeben wurde, gilt, wenn durch seine Hingabe die Aushändigung der bestellten Werke und Waren Zug um Zug bewirkt wurde, als schwerwiegender Vertragsverstoß und löst unabhängig von der Geltendmachung des oben genannten Schadens eine Konditionalstrafe in Höhe des Scheckbetrages (Zahlbetrag des nachträglich gesperrten Schecks) aus. 2. Bei allen Aufträgen kann angemessene Vorauszahlung oder Sicherstellung durch Bankbürgschaft oder Kreditkarte verlangt werden. Bei Erstaufträgen ist grundsätzlich Barzahlung, Kartenzahlung, Vorkasse, Nachnahme oder unwiderrufliche Lastschrift von dem vom Auftraggeber benannten Konto vereinbart. 3. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. 4. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss bekannt gewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann DER-REITHMEIER Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen DER-REITHMEIER auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. 5. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5 v.H. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

6. Im kaufmännischem Verkehr steht DER-REITHMEIER an den vom Auftraggeber angelieferten Druckdaten, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß (section) 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.

 

VI. Liefer- und Leistungszeit

Angegebene Lieferzeiten gelten nur für Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Termine für Lieferungen ins Ausland sind individuell mit DER-REITHMEIER schriftlich zu vereinbaren. Alle angegebenen Liefertermine sind keine Fixtermine. Ein Fixtermin muss von DER-REITHMEIER ausdrücklich als solcher bezeichnet und vereinbart worden sein. Regelmäßig sind angegebene Liefertermine Angaben für geplante Auslieferungstermine.
Die Lieferzeit beginnt nach Versendung der Auftragsbestätigung an dem Werktag, an dem bis 12 Uhr alle für die Produktion notwendigen Daten bzw. Vorlagen bei DER-REITHMEIER eingegangen sind (bei Bestellung 24 Stunden Next Day bis 10 Uhr). Die Lieferzeit ist in Werktagen angegeben. Werktage sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage.
Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Werk verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung ist vorbehalten. Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten des Kunden voraus.
Wird der vereinbarte Liefertermin durch DER-REITHMEIER nicht eingehalten, so hat der Kunde zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die DER-REITHMEIER die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen und andere unvorhergesehene Hindernisse) die außerhalb des Willens DER-REITHMEIER liegen und soweit diese Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung der Ware von erheblichem Einfluss sind, auch wenn sie bei Lieferanten von DER-REITHMEIER oder deren Unterlieferanten eintreten, hat DER-REITHMEIER auch bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die DER-REITHMEIER, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wird durch die oben genannten Umstände die Leistung unmöglich, so wird DER-REITHMEIER von der Leistungspflicht frei. DER-REITHMEIER hat dem Kunden die Hindernisse unverzüglich anzuzeigen.

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Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass mit Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten sind. Dies kann - so das Landgericht - ausschlie§lich dadurch verhindert werden, dass man sich von diesen Inhalten ausdrücklich distanziert. Wir haben Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Für alle diese Links gilt: DER-REITHMEIER bemŸht sich um Sorgfalt bei der Auswahl der Verlinkung, haben aber selbst keinerlei Einfluss auf die Inhalte oder die Gestaltung der gelinkten Seiten. DER-REITHMEIER Ÿbernimmt keinerlei Verantwortung fŸr die Inhalte von Internetseiten, auf deren URL in unseren Seiten verwiesen wird. Diese Erklärung gilt fŸr alle auf unseren Seiten angebrachten Links und für die Inhalte aller Seiten, zu denen die angebrachten Links führen. Die Aufnahme von Links auf andere URLs ist ein Service fŸr unsere Internet-Besucher und jederzeit widerrufbar. Dadurch entsteht kein Rechtsanspruch auf Beibehalt.